Viele Menschen träumen davon, das eigene Hobby zum Beruf zu machen. Näh- und Bastelbegeisterte sowie Hobbykosmetikerinnen hoffen, mit ihren selbst entworfenen Kleidern, liebevoll hergestellten Dekoartikeln oder einer besonderen Hautpeeling-Kreation etwas dazuzuverdienen. Auch bei Kunden kommen die selbstgemachten Produkte aufgrund ihres Charmes und ihrer Einzigartigkeit gut an. Doch bis daraus ein nennenswerter (Neben-)Verdienst entsteht, ist einiges an Arbeit notwendig. Für den Einstieg ist das E-Book „DIY – Selbstgemachtes verkaufen“ hilfreich. Es enthält Informationen zur Warenpräsentation sowie zum Marketing und gibt einen Überblick zur Rechtslage im DIY-Bereich.
Tipp #1: das Verkaufskonzept überlegen
Damit man mit Selbstgemachtem Geld verdienen kann, braucht es in erster Linie viele Käufer. Bevor man Zutaten, Bastel- oder Nähmaterial kauft, sollte man abwägen, für welchen Markt man produzieren möchte. Bei dieser Vorüberlegung sind folgende Fragen hilfreich:
- Produktanalyse: Was möchte ich verkaufen?
- Zielgruppenanalyse: Für wen stelle ich meine Waren her?
- Wettbewerbsanalyse: Gibt es Konkurrenzprodukte? Wenn ja, wo liegt der Mehrwert meiner Artikel?
- Marketingplan: Wie erreiche ich meine Kunden?
- Finanzplanung: Wie hoch sind voraussichtlich meine Ausgaben und Einnahmen?
Diese und ähnliche Fragen beantwortet man sich am besten im Rahmen eines Businessplans.
Tipp #2: die Waren richtig präsentieren
Für eine erfolgreiche Vermarktung müssen die angebotenen Produkte ansprechend fotografiert oder ausgestellt werden. Selbst der schönste Artikel mit der besten Qualität wird sich nicht gut verkaufen, wenn das Foto im Webshop unscharf oder der Farbkontrast zu gering ist. Ein ähnliches Prinzip gilt für einen Verkauf in einem Laden oder auf Floh- und Koffermärkten. Liebevoll drapierte Waren sehen ansprechender aus und locken Kunden an.
Vertreibt man seine DIY-Artikel über das Internet, sollte man besonderen Wert auf die Produktbeschreibungen legen. Sie sind idealerweise so genau wie möglich (inklusive der Überschrift) und beantworten alle offenen Fragen (Material, Zutaten, Verwendungszweck etc.). Als Faustregel gilt: Dem Kunden soll der Kauf so leicht wie nur möglich fallen.
Bei selbst hergestellter Kosmetik ist die Beschreibung besonders wichtig, da so die positiven Effekte auf die Gesundheit dargestellt werden können. Bei Dekoartikeln oder Kleidung liegt der Fokus eher auf ansprechenden Bildern.
Tipp #3: das Produkt an den Kunden bringen
Das Thema Marketing spielt auch im DIY-Bereich eine große Rolle. Mit Flyern, Visitenkarten, Social-Media-Posts, einem eigenen Blog oder über Branchenmessen kann man die eigene Marke bekannt machen.
Für alles, was sich unkompliziert per Post verschicken lässt, bietet sich der Internethandel an:
- Dawanda und Etsy sind speziell auf DIY-Produkte ausgelegte Verkaufsplattformen.
- Ein Vertrieb über eBay ist ebenfalls möglich. Dort ist die Zielgruppe größer, allerdings steht man in Konkurrenz mit industriell gefertigten Artikeln.
- Ein eigener Webshop lohnt sich aufgrund der Fixkosten (Software, Aktualisierungen usw.) erst ab einem gewissen Umsatz. Für Einsteiger sind die genannten Plattformen trotz der Verkaufsprovisionen und Einstellungsgebühren günstiger.
Wer den persönlichen Kontakt zu seinen Käufern schätzt, kann seine Produkte auch zusätzlich über Flohmärkte oder auf DIY-Messen anbieten, um den Kundenstamm zu vergrößern.
Tipp #4: die rechtliche Lage beachten
Je nachdem was man herstellt, gilt es unterschiedliche Richtlinien in Sachen Verbraucherschutz oder Urheberrecht zu beachten:
- Kleidung: Hier ist die Textilkennzeichnungsverordnung zu beachten. Außerdem darf man Markenlogos und spezielle Designs nicht ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber verwenden.
- Kosmetika: Die Kennzeichnung von Kosmetik muss schriftlich erfolgen. Als Hersteller haftet man für die Verträglichkeit des Produkts. Auch wenn die einzelnen Bestandteile ungefährlich sind, kann eine Kombination derselben zu allergischen Reaktionen führen.
- Spielzeug: Bei Spielwaren ist eine CE-Kennzeichnung ein Muss. Auf mögliche Gefahren (z.B. durch verschluckbare Kleinteile) ist hinzuweisen. Es gilt die Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz.
- Lebensmittel: Wer Nahrungsmittel vertreibt, braucht dazu eine Genehmigung vom Gesundheitsamt. Dort kann man sich auch über entsprechende Kennzeichnungspflichten Informieren.
Man sollte sich unbedingt mit den geltenden Gesetzen vertraut machen, bevor man seine Waren anbietet. Rechtsstreitigkeiten sind nicht nur zeitaufwendig und belastend, sondern können auch richtig teuer werden.
Außerdem fällt ab einem Jahresumsatz von 17.500 Euro eine Umsatzsteuer an. Davor greift die Kleinunternehmerregelung. Ob und in welcher Höhe eine Gewerbesteuer zu entrichten ist, erfährt man beim zuständigen Gewerbeamt.